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Im Trauerfall die ersten Schritte unternehmen

Als Bestattungsunternehmen entlasten wir Angehörige weitestgehend bei Formalitäten und organisatorischen Aufgaben. Sofern der Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eintritt, beginnen wir unmittelbar nach der Beauftragung mit unserer Arbeit.

Falls sich der Todesfall im häuslichen Umfeld ereignet, informieren Sie zunächst den Hausarzt oder Sie wenden sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte die Grundlage bildet. 

Auch das Team des Bestattungshauses Miriam Schmitz ist zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar, in Setterich unter der Rufnummer 02401-89 600 70 und in Baesweiler unter 02401-89 600 72. 

Die mit einem Todesfall verbundenen Formalitäten leiten wir auf Wunsch gerne für Sie in die Wege. In jedem Fall ist es hilfreich, möglichst zeitnah eine Reihe an persönlichen Dokumenten des Verstorbenen bereitzuhalten: 

  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Personen: Stammbuch, Heiratsurkunde oder Familienregisterauszug
  • bei geschiedenen Personen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • bei Rentnern: Rentenanpassungsbescheid und evtl. andere Versorgungsmitteilungen
  • Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • sofern vorhanden bzw. zutreffend: Schwerbehindertenausweis, Telekom-Abrechnungen, ARD/ZDF-Gebührenbescheid und ähnliche Dokumente

Falls der Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, wird dieses Dokument ebenfalls benötigt. Gleiches gilt für einen eventuell vorhandenen Grabvertrag. Sofern eine Vereinbarung mit dem Bestattungshaus Miriam Schmitz getroffen wurde, befinden sich die Unterlagen natürlich schon in unserem Besitz.